Am 25. Februar 2025 haben wir mit der Vermietung der Alterswohnungen begonnen. Es standen folgende Wohnungen zur Verfügung:
1. - 4 Obergeschoss
- 8 3-1/2-Zimmer-Wohnungen
- 32 2-1/2-Zimmer-Wohnungen
- 8 1-1/2-Zimmer-Wohnungen
5. und 6. Obergeschoss
- 4 3-1/2-Zimmer-Wohnungen
- 2 3-1/3-Zimmer-Wohnungen
- 4 2-1/2-Zimmer-Wohnungen
Attika
- 2 4-1/2-Zimmer-Wohnungen (Attikageschoss Neubau Leben im Alter)
- 3 3-1/2-Zimmer-Wohnungen für Bewohnerinnen und Bewohner mit besonderen Bedürfnissen (Attikageschoss Neues Zentrum Dreilinden)
Aktuell (Stand 29. August 2025) sind noch einzelne 1 1/2-Zimmer- und 2 1/2-Zimmer-Wohnungen verfügbar. Über den aktuellen Stand der freien Alterswohnungen gibt Ihnen gerne das Alterszentrum Dreilinden Auskunft.
Die Mietzinsen sind in der Vermietungsdokumentation enthalten, die Sie nachstehend herunterladen können.
Die im Jahr 2021 und damit lange vor dem Baustart im Herbst 2023 veröffentlichten indikativen Mietzinsen für die 1 1/2-, 2 1/2- und 3 1/2-Zimmer-Geschoss-Wohnungen mussten dank der Kostendisziplin und den beim Bau erzielten Synergieffekten trotz zwischenzeitlicher beachtlicher Bauteuerung nur leicht angepasst werden. Bei den Attika-Wohnungen wurden die Mietzinsen entsprechend der Geschoss- und Lagequalität entsprechend angepasst.
Vermietungsvoraussetzungen (Anpassung vom 27. August 2025)
Grundlage für die Vermietung der Alterswohnungen sind die Vermietungsrichtlinien, die Sie nachstehend herunterladen können. Die Vermietungsvoraussetzungen wurden im Einvernehmen mit der Einwohnergemeinde Risch und der Stiftung Alterszentrum Risch/Meierskappel am 27. August 2025 wie folgt angepasst:
- mindestens eine Mieterin oder ein Mieter muss das AHV-Referenzalter erreicht haben, und die weiteren Mieterinnen und Mieter müssen das 60. Altersjahr erreicht oder überschritten haben. Zudem müssen sie im Zeitpunkt des Mietantritts mindestens seit acht Jahren ununterbrochen in der Gemeinde Risch Wohnsitz haben (Ziffer 4 Abs. 1 der Vermietungsrichtlinien in der Fassung vom 27. August 2025);
- Vorrang auf die Zuteilung einer Alterswohnung haben Personen, welche auf barrierefreies Wohnen angewiesen sind und/oder persönlichen Unterstützungs-/Pflegebedarf haben;
- Im Sinne einer Übergangsbestimmung für die Erstvermietung kann bei den Alterswohnungen der Griag (nicht bei den Alterswohnungen, welche der Stiftung Alterszentrum Risch/Meierskappel gehören) im Einzelfall sowohl von den Alterslimiten als auch von der im Zeitpunkt der Erstvermietung geforderten Anzahl acht Wohnjahre in der Gemeinde Risch abgewichen werden. Die Abweichung muss aber so gering wie möglich sein und der Charakter als Alterswohnung muss gewahrt bleiben. Eine Abweichung von den Vermietungsrichtlinien bei der Erstvermietung ist aber nur für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Risch möglich (Ziffer 12 der Vermietungsrichtlinien in der Fassung vom 27. August 2025).
- Ebenfalls kann gestützt auf die vorstehend erwähnte Übergangsbestimmung der geänderten Vermietungsrichtlinien vom 27. August 2025 bei der Erstvermietung im Ausnahmefall von den Kriterien für die Belegung der Alterswohnungen gemäss Ziffer 5 der Vermietungsrichtlinien abgewichen werden. Auch hier muss jedoch der Charakter als Alterswohnung gewahrt werden und eine Abweichung ist auch hier nur für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Risch möglich.
Über die Vermietung der Alterswohnungen entscheidet allein das Zentrum Dreilinden auf der Grundlage der Vermietungsrichtlinien und der eingegangenen Anmeldungen. Die Griag ist in den Vermietungsprozess nicht involviert. Für den Vermietungsentscheid ist die bedarfsgerechte Wohnungszuteilung entscheidend. Es kommt daher nicht darauf an, wie lange jemand schon auf der Interessenliste bei der Griag aufgenommen war. Die Vermietung erfolgt aufgrund einer Gesamtbeurteilung aller eingegangenen Anmeldeformulare im Lichte der Kriterien in den Vermietungsrichtlinien.
Informationen zum Vermietungsprozess
Die erste Runde des Vermietungsprozesses ist abgeschlossen. Es sind - wie vorstehend erwähnt - gemäss aktuellem Stand (29. August 2025) noch 1 1/2-Zimmer- und 2 1/2-Zimmer-Wohnungen verfügbar. Interessentinnen und Interessenten können Sie beim Alterszentrum Dreilinden in Rotkreuz gerne melden und die Anmeldeunterlagen beziehen. Folgende Unterlagen können Sie nachstehend herunterladen:
- Die Vermietungsrichtlinien der Gemeinde Risch Immobilien AG und der Stiftung Alterszentrum Risch/Meierskappel für die Alterswohnungen in der geänderten Fassung vom 27. August 2025 (Anpassung von Ziffer 4 Abs. 1 lit.a und neuer Art. 12 der Vermietungsrichtlinien);
- Die Vermietungsdokumentation vom 25. Februar 2025 mit einem kurzen Baubeschrieb sowie mit den Grundrissen und Mietzinsen (inkl. Akonto Nebenkosten);
- Das Anmeldeformular. Dieses ist bei einem Interesse für eine Alterswohnung zwingend und auf jeden Fall einzureichen, und zwar auch dann, wenn eine Interessentin oder ein Interessent auf der Interessentenliste aufgenommen war.
Das Anmeldeformular sowie die weiteren notwendigen Unterlagen sind einzureichen bei:
Alterzentrum Dreilinden, Waldeggstrasse 15, 6343 Rotkreuz, Tel Nr. 041 790 34 64, verwaltung@zentrum-dreilinden.ch
Alle Anfragen im Zusammenhang mit der Vermietung der Alterswohnungen sind ausschliesslich an das Alterszentrum Dreilinden zu richten. Die Griag erteilt keine Auskünfte.