Neubau Leben im Alter

Alterswohnungen mit Serviceleistungen

Die Gemeinde Risch Immobilien AG (Griag) realisiert entlang der Meierskappelerstrasse total 60 Alterswohnungen mit Servicedienstleistungen. In den Alterswohnungen kann auch eine Betreuung auf niedrigerer Pflegestufe erfolgen. Bewohnerinnen und Bewohner können daher bei eintretender Pflegebedürftigkeit in ihrer vertrauten Umgebung bleiben, sofern ein Eintritt in das Pflegezentrum nicht notwendig ist.

Die Servicedienstleistungen können bei der Stiftung Alterszentrum Risch/Meierskappel bezogen werden. Die Mieterinnen und Mieter frei aber sind, andere Leistungserbringer zu berücksichtigen.

 

  • Alterswohnungen

    Am 25. Februar 2025 haben wir mit der Vermietung der Alterswohnungen begonnen. Es standen folgende Wohnungen zur Verfügung:

    1. - 4 Obergeschoss

    • 8 3-1/2-Zimmer-Wohnungen
    • 32 2-1/2-Zimmer-Wohnungen
    • 8 1-1/2-Zimmer-Wohnungen

     

    5. und 6. Obergeschoss

    • 4 3-1/2-Zimmer-Wohnungen
    • 2 3-1/3-Zimmer-Wohnungen
    • 4 2-1/2-Zimmer-Wohnungen

     

    Attika

    • 2 4-1/2-Zimmer-Wohnungen (Attikageschoss Neubau Leben im Alter)
    • 3 3-1/2-Zimmer-Wohnungen für Bewohnerinnen und Bewohner mit besonderen Bedürfnissen (Attikageschoss Neues Zentrum Dreilinden)

     

    Aktuell (Stand 29. August 2025) sind noch einzelne 1 1/2-Zimmer- und 2 1/2-Zimmer-Wohnungen verfügbar. Über den aktuellen Stand der freien Alterswohnungen gibt Ihnen gerne das Alterszentrum Dreilinden Auskunft.

    Die Mietzinsen sind in der Vermietungsdokumentation enthalten, die Sie nachstehend herunterladen können.

    Die im Jahr 2021 und damit lange vor dem Baustart im Herbst 2023 veröffentlichten indikativen Mietzinsen für die 1 1/2-, 2 1/2- und 3 1/2-Zimmer-Geschoss-Wohnungen mussten dank der Kostendisziplin und den beim Bau erzielten Synergieffekten trotz zwischenzeitlicher beachtlicher Bauteuerung nur leicht angepasst werden. Bei den Attika-Wohnungen wurden die Mietzinsen entsprechend der Geschoss- und Lagequalität entsprechend angepasst.

     

    Vermietungsvoraussetzungen (Anpassung vom 27. August 2025)

    Grundlage für die Vermietung der Alterswohnungen sind die Vermietungsrichtlinien, die Sie nachstehend herunterladen können. Die Vermietungsvoraussetzungen wurden im Einvernehmen mit der Einwohnergemeinde Risch und der Stiftung Alterszentrum Risch/Meierskappel am 27. August 2025 wie folgt angepasst:

    • mindestens eine Mieterin oder ein Mieter muss das AHV-Referenzalter erreicht haben, und die weiteren Mieterinnen und Mieter müssen das 60. Altersjahr erreicht oder überschritten haben. Zudem müssen sie im Zeitpunkt des Mietantritts mindestens seit acht Jahren ununterbrochen in der Gemeinde Risch Wohnsitz haben (Ziffer 4 Abs. 1 der Vermietungsrichtlinien in der Fassung vom 27. August 2025);
    • Vorrang auf die Zuteilung einer Alterswohnung haben Personen, welche auf barrierefreies Wohnen angewiesen sind und/oder persönlichen Unterstützungs-/Pflegebedarf haben;
    • Im Sinne einer Übergangsbestimmung für die Erstvermietung kann bei den Alterswohnungen der Griag (nicht bei den Alterswohnungen, welche der Stiftung Alterszentrum Risch/Meierskappel gehören) im Einzelfall sowohl von den Alterslimiten als auch von der im Zeitpunkt der Erstvermietung geforderten Anzahl acht Wohnjahre in der Gemeinde Risch abgewichen werden. Die Abweichung muss aber so gering wie möglich sein und der Charakter als Alterswohnung muss gewahrt bleiben. Eine Abweichung von den Vermietungsrichtlinien bei der Erstvermietung ist aber nur für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Risch möglich (Ziffer 12 der Vermietungsrichtlinien in der Fassung vom 27. August 2025).
    • Ebenfalls kann gestützt auf die vorstehend erwähnte Übergangsbestimmung der geänderten Vermietungsrichtlinien vom 27. August 2025 bei der Erstvermietung im Ausnahmefall von den Kriterien für die Belegung der Alterswohnungen gemäss Ziffer 5 der Vermietungsrichtlinien abgewichen werden. Auch hier muss jedoch der Charakter als Alterswohnung gewahrt werden und eine Abweichung ist auch hier nur für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Risch möglich.

     

    Über die Vermietung der Alterswohnungen entscheidet allein das Zentrum Dreilinden auf der Grundlage der Vermietungsrichtlinien und der eingegangenen Anmeldungen. Die Griag ist in den Vermietungsprozess nicht involviert. Für den Vermietungsentscheid ist die bedarfsgerechte Wohnungszuteilung entscheidend. Es kommt daher nicht darauf an, wie lange jemand schon auf der Interessenliste bei der Griag aufgenommen war. Die Vermietung erfolgt aufgrund einer Gesamtbeurteilung aller eingegangenen Anmeldeformulare im Lichte der Kriterien in den Vermietungsrichtlinien.

     

    Informationen zum Vermietungsprozess 

    Die erste Runde des Vermietungsprozesses ist abgeschlossen. Es sind - wie vorstehend erwähnt - gemäss aktuellem Stand (29. August 2025) noch 1 1/2-Zimmer- und 2 1/2-Zimmer-Wohnungen verfügbar. Interessentinnen und Interessenten können Sie beim Alterszentrum Dreilinden in Rotkreuz gerne melden und die Anmeldeunterlagen beziehen. Folgende Unterlagen können Sie nachstehend herunterladen:

    - Die Vermietungsrichtlinien der Gemeinde Risch Immobilien AG und der Stiftung Alterszentrum Risch/Meierskappel für die Alterswohnungen in der geänderten Fassung vom 27. August 2025 (Anpassung von Ziffer 4 Abs. 1 lit.a und neuer Art. 12 der Vermietungsrichtlinien);

    - Die Vermietungsdokumentation vom 25. Februar 2025 mit einem kurzen Baubeschrieb sowie mit den Grundrissen und Mietzinsen (inkl. Akonto Nebenkosten);

    - Das Anmeldeformular. Dieses ist bei einem Interesse für eine Alterswohnung zwingend und auf jeden Fall einzureichen, und zwar auch dann, wenn eine Interessentin oder ein Interessent auf der Interessentenliste aufgenommen war.

    Das Anmeldeformular sowie die weiteren notwendigen Unterlagen sind einzureichen bei:

    Alterzentrum Dreilinden, Waldeggstrasse 15, 6343 Rotkreuz, Tel Nr. 041 790 34 64, verwaltung@zentrum-dreilinden.ch

    Alle Anfragen im Zusammenhang mit der Vermietung der Alterswohnungen sind ausschliesslich an das Alterszentrum Dreilinden zu richten. Die Griag erteilt keine Auskünfte.

     

  • Servicedienstleistungen

    Die Stiftung Alterszentrum Risch/Meierskappel bietet den Mieterinnen und Mietern verschiedene Dienstleistungen getreu ihrem Leitsatz "Alles aus einer Hand" an.

    Alle Alterswohnungen werden mit einer Alarmeinrichtung ausgerüstet sein, die mit dem Pflegeheim verbunden sein wird. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegezentrums werden die Notfalleinsätze wahrnehmen.

    Daneben können die Mieterinnen und Mieter von einem Angebot des Neuen Zentrums Dreilinden profitieren, das modular und individuell zusammenstellbar ist, z.B.:

    • Verpflegung im öffentlichen Restaurant
    • Nutzung von Gemeinschaftsräumen (Treffpunkt) und Begegnungsmöglichkeiten im neuen Pflegezentrum
    • Dienstleistungen wie Coiffeur, Podologie, Physiotherapie
    • spirituelle, konfessionsübergreifende und soziokulturelle Angebote
    • Übernachtungsmöglichkeit für Angehörige

     

    Weitere Dienstleistungsangebote können je nach Bedarf auch von anderen Dienstleistern angeboten werden.

    Servicedienstleistungen sind kostenpflichtig. Die entsprechenden Dienstleistungspreise werden hier veröffentlicht, sobald sie feststehen.

    Es steht allen Mieterinnen und Mietern frei, Dienstleistungen auch von anderen Anbietern zu beziehen (Ausnahme: Notfalldienst).

    Weitere Einzelheiten und detailliertere Ausführungen sind im neuen Betriebskonzept der Stiftung mit einer ausführlichen Beschreibung der Angebote im neuen Zentrum Dreilinden enthalten.

     

  • Baukosten Neubau Leben im Alter

    Für den Neubau Leben im Alter ist ein Budget von CHF 30 Mio. (inkl. rund CHF 4,1 Mio. für das Bauland; Kostenstand 2015) vorgesehen. Einzelheiten dazu sind in der Botschaft für die Gemeindeversammlung vom 24. November 2015, S. 72 f., zu finden.

    Die Kostenplanung für das Bauprojekt ist noch nicht definitiv abgeschlossen und wir den aktuellen Entwicklungen im Bereich der Baukosten und der Hypothekarzinsen angepasst. Diese werden aufmerksam verfolgt und in die weitere Planung miteinbezogen.

    Die Gemeinde Risch Immobilien AG hat im Jahr 2021 bei der renommierten, auf Projektbewertungen spezialisierten Firma Wüest Partner AG wie bereits für das neue Pflegezentrum eine Bewertung des Projektes Leben im Alter in Auftrag gegeben. 

    Wüest Partner AG kommt im Bericht vom 15. April 2021 zum Schluss, dass bei Investitionskosten (inkl. Land) von rund CHF 30 Mio. der Neubau Leben im Alter auf den Zeitpunkt der Fertigstellung einen Marktwert von etwas über CHF 40 Mio. aufweisen wird. Damit wird auch das Projekt Leben im Alter eine Wertsteigerung auf den Bauabschluss hin von etwas über CHF 10 Mio. aufweisen (Bewertung zu Marktwerten). Diese Wertsteigerung stellt gewissermassen stille Reserven (Volksvermögen) dar.

    Die Zuger Kantonalbank hat nach einer ersten Einschätzung des gesamten Projekts (inkl. des neuen Pflegezentrums; Stand 2021) mit Schreiben vom 20. Januar 2021 die Projekt- und Finanzdaten als plausibel eingeschätzt und ihr Interesse an einer Finanzierungsprüfung bekundet hat.

Bebauungsplan

Der Neubau Leben im Alter - und auch das neue Pflegezentrum - haben ihre Grundlage im Bebauungsplan Buonaserstrasse, der von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern der Gemeinde Risch am 9. September 2020 angenommen wurde.

Ausführungen und Unterlagen zum Bebauungsplan finden Sie unter MEHR INFO.

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